Seit Januar 2017 bei HAFENRICHTER FÖRDERTECHNIK: Wir sind jetzt auch für die DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssigas“ zertifiziert. Für Sie ein klarer Vorteil, wenn Prüftermine mit der UVV FEM 4.004 als auch mit dem Kundendienst an Ihrem Gabelstapler kombiniert werden. Alles in einem Termin möglich.
Mindestens einmal jährlich ist die Prüfung der Treibgasanlage gesetzlich vorgeschrieben. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine halbjährliche Messung des Kohlenstoffmonoxidgehalts im Abgas Pflicht. Diese gesetzlichen Prüffristen sollten weder als lästig angesehen noch übersehen werden. Von Gas geht schließlich eine hohe Gefahr aus: ein kleiner Funke kann tatsächlich genügen.
Wir planen Ihre Prüf-Termine und kümmern uns gerne darum, dass Sie Ihre Fristen einhalten. Nach mängelfreier Prüfung händigt Ihnen unser Stapler-Techniker die Prüfbescheinigung und -Plakette aus. Übersehen Sie bitte nicht, dass einerseits Bußgelder an Berufsgenossenschaften zu bezahlen sind und Sie andererseits für Schäden haften, wenn bei Unfällen versäumte Prüffristen festgestellt werden.